Ihre Rezeptbestellung
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Versicherungskarte (Chipkarte) muss uns für das laufende Quartal zugesandt werden oder im Fall der persönlichen Abholung in der Praxis vorgelegt werden. Alternativ können Sie uns auch gerne eine Versicherungsbestätigung Ihrer Krankenkasse per Fax zukommen lassen.
- 1. Quartal: 01.01. - 31.03.
- 2. Quartal: 01.04. - 30.06.
- 3. Quartal: 01.07. - 30.09.
- 4. Quartal: 01.10. - 31.12.
Nur Medikamente, die Ihnen bereits von uns verordnet wurden, können hier bestellt werden. Für andere Medikamente kontaktieren Sie uns bitte vorher persönlich, telefonisch oder per Email.